Universitätskliniken (z. B. Charité Berlin, LMU München, Uniklinik Heidelberg, UKE Hamburg, Uniklinik Köln)
Akademische Lehrkrankenhäuser (große städtische oder regionale Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis)
Fachkliniken (z. B. Herzkliniken, Orthopädie-Zentren, Psychiatrische Fachkliniken)
Niedergelassene Fachärzte (nur in bestimmten Disziplinen und nach Absprache, meist ergänzend)
Voraussetzung ist immer, dass die Einrichtung eine Weiterbildungsbefugnis von der jeweiligen Landesärztekammer hat.