Wenn geleistete Überstunden im ärztlichen Dienst systematisch gekappt, ignoriert oder nicht dokumentiert werden – und was Sie dagegen tun können.
Dass im ärztlichen Dienst Überstunden anfallen, überrascht im aktuellen Gesundheitssystem niemanden. Ein eklatanter Missstand ist jedoch, wie Kliniken mit dieser Zeit umgehen. Jüngste Mitgliederbefragungen des Marburger Bundes decken verheerende Defizite auf: An einem Großteil der deutschen Krankenhäuser und Universitätskliniken wird die Arbeitszeit trotz eindeutiger tarifvertraglicher Vorgaben systematisch nicht konform erfasst. Statt einer manipulationsfreien elektronischen Zeiterfassung nach dem Stechuhrprinzip müssen Ärztinnen und Ärzte ihre Stunden oft händisch in Excel-Tabellen oder in rein digitale Dienstplansysteme eintragen, in denen geleistete Mehrarbeit nachträglich schlichtweg gelöscht oder nicht „anerkannt“ wird.
Besonders perfide ist der weit verbreitete klinikinterne Druck: Laut Umfragen berichten rund 60 Prozent der angestellten Medizinerinnen und Mediziner, dass ihnen wöchentlich bis zu zehn Stunden Mehrarbeit schlichtweg unterschlagen werden. Häufig wird das Argument vorgebracht, wer Überstunden mache, „zu langsam“ arbeite oder sich ja noch in der „Einarbeitung“ befinde. Vor allem Assistenzärztinnen und -ärzte in befristeten Verträgen scheuen aus Sorge um die Verlängerung oder um den Facharztkatalog den offenen Konflikt mit der Chefetage. Das Deutsche Ärzteblatt warnt in diesem Zusammenhang vor einer massiv sinkenden Motivation und akuten Burnout-Gefahren im ärztlichen Dienst.
Viele Kliniken setzen auf die Hürde, dass Überstunden vorab oder nachträglich von Oberärzten abgezeichnet werden müssen. Wird die Unterschrift verweigert, fällt die Zeit unter den Tisch. Rechtlich ist das unzulässig: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es ihm zwar, die Arbeitszeit zu gestalten – er kann aber erbrachte Arbeit nicht einfach ignorieren.
Die Faustregel lautet: Anwesenheit am Arbeitsplatz abzüglich der tatsächlichen Pausen gilt als Vollarbeitszeit. Wenn Arbeit vorliegt und erledigt werden muss, nimmt der Arbeitgeber diese Leistung entgegen und muss sie dokumentieren sowie abgelten.
Haben Sie den Verdacht, dass in der Personalabteilung oder durch Vorgesetzte dokumentierte Zeiten nachträglich gekürzt oder auf Pauschalen zurückgesetzt wurden? Tarifverträge wie der TV-Ärzte sichern Ihnen ein persönliches, unverzügliches Einsichtsrecht in die gesamte Arbeitszeitdokumentation.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss Ihnen die vollständigen Aufzeichnungen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – vorlegen, damit Sie diese mit Ihren eigenen Aufzeichnungen abgleichen können.
Wer sich wehren will, darf nicht zu lange warten. In den meisten ärztlichen Tarifverträgen (z. B. TV-Ärzte/VKA oder TdL) gelten strikte Ausschlussfristen von 6 Monaten. Das bedeutet: Ansprüche auf Vergütung oder Freizeitausgleich für Überstunden, die länger als ein halbes Jahr zurückliegen, verfallen unwiderruflich, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden.
Konsequenz: Ein jährliches „Sammeln“ ungeschriebener Stunden, um sie am Ende der Assistenzarztzeit einzufordern, scheitert in der Praxis fast immer an den Fristen.
Sollte es zu einem rechtlichen Konflikt kommen, müssen Sie im Zweifel beweisen, wann Sie gearbeitet haben und warum die Mehrarbeit medizinisch notwendig war (z. B. eine Notfall-OP, Reanimation oder unaufschiebbare Entlassungsbriefe bei Unterbesetzung).
Strategie: Nutzen Sie private Apps oder ein physisches Notizbuch, um jede einzelne Minute inklusive des Patientenkürzels oder des Grundes (z. B. „Dienstarzt gebunden in der Notaufnahme“) präzise zu erfassen.
Die Position der Angestellten im ärztlichen Dienst wurde durch die Rechtsprechung der letzten Jahre massiv gestärkt. Folgende Grundlagen sollten Sie kennen: